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Hausordnung

 

Unsere Hausordnung

 

1. Präambel 

Wir wünschen uns alle, dass es in unserer Schule für jeden angenehm ist, hier zu leben, zu lernen, zu lehren und zu erziehen. Deshalb soll unsere Schul- und Hausordnung nicht nur aufgeschrieben und dann wieder vergessen sein, sondern von allen gelebt werden.

 

Sie hat vor allem 3 Ziele:

- Sie soll das Zusammenleben aller Schüler/innen und Mitarbeiter/innen 

  angemessen regeln;

- sie soll dazu beitragen, dass Unfälle vermieden werden und die Sicherheit

  und Unversehrtheit aller Schüler soweit wie möglich gewährleistet wird;

- sie soll in der Schule Arbeitsbedingungen bieten, die den Mitarbeiter/innen

  und Schüler/innen einen optimalen Erfolg in ihrer schulischen Arbeit     

  ermöglichen.

 

Rechtliche Grundlage für diese Schul- und Hausordnung ist insbesondere der § 27 des Schulgesetzes von Sachsen-Anhalt vom 01.08.2005. Mit der Anmeldung an unserer Schule erkennen die Schüler/innen und ihre Erziehungsberechtigten die Verbindlichkeit dieser Schul- und Hausordnung an.

 

 

2. Grundsätze 

2.1 Schule soll Spaß machen, denn dann lernt und arbeitet es sich leichter.

     Mitarbeiter/innen und Schüler/innen können ihren Beitrag dazu leisten,

     wenn sie sich im Schulgebäude ruhig und rücksichtsvoll verhalten.

 

2.2 Damit alle optimal arbeiten und bestmögliche Ergebnisse erzielen können,

     ist jeder verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er niemanden gefährdet,

     verletzt oder schadet. Jeder spricht so, dass sich keiner persönlich

     angegriffen fühlt.

 

2.3 Schulgebäude, Turnhalle und Schulhof sind für einen Teil des Tages unser

     Arbeits- und Lebensbereich. Sie sind Gemeinschaftseigentum, und wir sind

     alle dafür verantwortlich. Daher darf nichts mutwillig zerstört, beschädigt,

     verschmutzt oder entwendet werden.

 

2.4 Schüler/innen und Mitarbeiter/innen sind ständig aufgerufen, sich für 

     Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulhof, im Schulgebäude und in den

     Klassenräumen einzusetzen. Das Lernen in einem schönen und

     ansehnlichen Haus muss uns alle gemeinsam interessieren.

 

Das Motto unserer Schule ist „Gemeinsam statt einsam“. Gemeinsame Erlebnisse verbinden. Deshalb gehören zu einem aktiven Schulleben gemeinsame Feste und Unterrichtsfahrten dazu. Dafür sind die Ideen und das Engagement aller gefragt. Auch die Unterstützung durch die Eltern ist gern gesehen. 

 

 

3. Schulorganisation 

3.1 Unsere Schule ist für den Schulbetrieb von 6.30 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.

 

3.2 Der Unterricht ist in Blöcken organisiert, jeweils unterteilt in Unterrichts- und

      Pausenzeiten.

            1. Block:                    07.30 Uhr – 10.15 Uhr              

            2. Block:                    10.15 Uhr – 12.15 Uhr                  

            3. Block:                    12.45 Uhr – 13.30 Uhr                              

     Änderungen der Unterrichtszeiten können aus schulorganisatorischen

     Gründen vorgenommen werden. Sie sind mit der Schulleitung

     abzusprechen.

 

3.3 Morgens wird in der Zeit von 6.30 Uhr - 7.00 Uhr für angemeldete

     Schüler/innen eine Betreuung angeboten. Die Gruppen, die Räume und die

     jeweilige Aufsicht werden jährlich zu Schuljahresbeginn festgelegt.  

 

3.4 Die Schüler/innen aus der Frühbetreuung werden 7.00 Uhr von den

     Mitarbeiter/innen der Klassen übernommen. Die Vorbereitung auf den

     Unterricht beginnt 7.15 Uhr für Schüler/innen und Mitarbeiter/innen in ihrem

     Klassenraum. Der Frühdienst endet, wenn alle Schüler/innen von den

     Mitarbeiter/innen übernommen wurden. Die Busaufsicht ist 7.30 Uhr

     beendet.

 

3.5 Während der Unterrichtszeit ist die Eingangstür der Schule geschlossen zu

      halten. Darauf achten alle Mitarbeiter/innen.

 

3.6 In der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr werden die Schüler/innen in den

      Klassenräumen im Rahmen des Fahrdienstes betreut.

 

3.7 In der Zeit von 11.45 Uhr bis 12.45 Uhr ist Mittagspause, diese ist

     unterteilt in Mittagesseneinnahme und Hofpause.

 

3.8 Schüler/innen über 14 Jahre können am Nachmittag bei Bedarf von 14.00

     Uhr bis 15.00 Uhr betreut werden. Angebotene Arbeitsgemeinschaften

     stehen allen interessierten Schüler/innen offen. Für Schüler/innen unter 14

     Jahren bietet das Cecilienstift Halberstadt eine Hortbetreuung in den

     Räumen der Schule in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr an.

 

 

4. Verhalten im Unterricht 

4.1 Die Schüler warten morgens ab 7.15 Uhr und nach der Hofpause auf den

     Unterrichtsbeginn in ihren Klassenräumen. Sie nehmen vor jeder

     Unterrichtsstunde rechtzeitig ihren Platz im Raum ein, damit sie zu

     Unterrichtsbeginn arbeitsbereit sind.

 

4.2 Für den Unterricht in den Fachräumen werden die Klassen von der 

     Lehrkraft in ihrem Klassenraum übernommen. Abweichende individuelle

     Absprachen müssen immer eine Aufsicht der Schüler/innen gewährleisten.

 

4.3 Zu einem erfolgreichen Lernen und Lehren gehört, im Unterricht

     rücksichtsvoll und kameradschaftlich miteinander umzugehen.

     Meinungsverschiedenheiten sollten immer sachlich und ohne Gewalt gegen

     Personen und Sachen gelöst werden.

 

4.4 Gegenseitigen Respekt zeigen wir durch höfliche Umgangsformen. Daher

     sind das Kauen von Kaugummi und das Tragen von Basecaps während des

     Unterrichts nicht gestattet.

 

4.5 Unterrichtsmaterialien, Lehr- und Lernmittel sind mit Sorgfalt zu

     behandeln. Die mutwillige Zerstörung von Schuleigentum und Eigentum

     anderer kann zu Ersatzansprüchen führen.

 

4.6 Bestandteil des Unterrichts können selbstständig durchgeführte

     Unterrichtsgänge der Schüler/innen sein. Voraussetzung dafür ist eine

     schriftliche Einwilligung der Eltern für das entsprechende Schuljahr. Es liegt

     in der pädagogischen Verantwortung der Mitarbeiter/innen Sorge zu tragen,

     dass das Verhalten der Schüler/innen dazu beiträgt, unsere Schule in der

     Öffentlichkeit positiv zu repräsentieren.

 

4.7 Alle Unterrichtsgänge sind von den Mitarbeiter/innen im Ausgangsbuch mit

     folgenden Angaben einzutragen: Klasse, Anzahl der Schüler/innen und der

     Begleitung, Ziel, Uhrzeit für Anfang und Ende des Unterrichtsganges,

     Unterschrift.

 

4.8 Um den Unterricht nicht zu stören, ist Schüler/innen die Benutzung von

     Handys, MP3-Playern und ähnlichen technischen Geräten, die nicht

     Unterrichtszwecken dienen, nicht erlaubt. Sie sind daher im Unterricht

     auszuschalten. Schüler/innen ist die Nutzung und Aktivierung von Handys in

     der Schulzeit  grundsätzlich untersagt. Den Mitarbeiter/innen ist es

     gestattet, das Handy lautlos zu stellen, um in Notsituationen schnell

     reagieren zu können.

 

4.9 Nach Unterrichtsschluss werden in den Klassenräumen und Küchen die

     Stühle hoch gestellt. Es ist darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen

     sind, das Licht ausgeschaltet ist und die Klassenräume ordentlich

     hinterlassen werden.

 

4.10  Bei Unwohlsein eines Schülers/einer Schülerin während des Unterrichts

        werden telefonisch die Erziehungsberechtigten bzw. die  

        Heimerzieher/innen benachrichtigt. Sie sollten ihn/sie persönlich von der

        Schule abholen. Bei akuten Erkrankungen und lebensbedrohlichen

        Zuständen muss der Arzt verständigt werden.

 

 

4.11  Im Schulgesetz von Sachsen-Anhalt ist die Schulpflicht verbindlich

        festgelegt. Daher liegt die Teilnahme am Unterricht nicht im Ermessen

        des Schülers. Kann aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht

        teilgenommen werden, haben die Erziehungsberechtigten die Schule

        sofort in Kenntnis zu setzen. Spätestens am ersten Unterrichtstag ist eine

        schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Die Schule ist bei Verdacht auf

        Schulbummelei berechtigt, ärztliche Atteste zu verlangen.

 

 

5. Verhalten im Schulgebäude 

5.1 Zu einer guten Atmosphäre gehört ein freundlicher und höflicher Umgang

     miteinander und gegenüber Gästen unseres Hauses. Daher sollte es für

     alle selbstverständlich sein, sich beim Begegnen zu grüßen und bei Fragen

     und Problemen hilfsbereit zu sein.

 

5.2 Für Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude sind alle verantwortlich.

     Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. 

 

5.3 Zur Gewährleistung der Sauberkeit wechseln alle Schüler/innen und

     Mitarbeiter/innen nach dem Betreten des Schulhauses ihre Schuhe. Für die

     tägliche Ordnung in den Garderoben und Schuhregalen sind die jeweiligen

     Klassen und Mitarbeiter/innen verantwortlich.

 

5.4 Alle Schüler/innen und Mitarbeiter/innen achten darauf, dass Erscheinungen

     mit rechts- oder linksradikalem rassistischem oder menschenverachtendem

     Hintergrund in unserer Schule keine Chance bekommen. Dazu gehören

     Schmierereien - auch auf den persönlichen Sachen der Schüler/innen -

     ebenso wie entsprechende Äußerungen und Symbole.

 

5.5 Auch das Mitbringen von Waffen jeder Art, Feuerwerkskörpern usw. ist in

     unserer Schule verboten. Auseinandersetzungen und Probleme lassen sich

     stets auch gewaltfrei lösen.

 

5.6 Ebenso ist es streng verboten, Alkohol und andere Drogen jeglicher Art mit

     in die Schule zu bringen, dort weiterzugeben oder einzunehmen.

 

5.7 Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände besteht ein

     allgemeines Rauchverbot.

 

5.8 Jeder ist verpflichtet, Schuleigentum sowie private Sachen an den

     Garderoben vor Beschädigungen und Zerstörungen zu schützen. Besonders

     sorgsam und verantwortungsbewusst sollte mit Hilfsmitteln, wie z. B.

     Rollstühle und Gehhilfen, umgegangen werden.

 

 

6. Verhalten in Pausen 

6.1 Die Pausen finden unter Aufsicht statt. Die verantwortlichen

     Mitarbeiter/innen sind im Aufsichtsplan bzw. Vertretungsplan festgelegt.

 

6.2 Die Hofpausen sind wie folgt festgelegt:

            1.a) Pause    09.00 Uhr - 09.20 Uhr                    Klassenstufen 7-12

                               09.55 Uhr - 10.15 Uhr                    Klassenstufen 1-6

            2.a) Pause    11.45 Uhr - 12.15 Uhr                    Klassenstufen 1-6

                               12.15 Uhr - 12.45 Uhr                    Klassenstufen 7-12

     

 

6.3 Die Klassenstufen 1-6 gestalten die Pausenzeit vor der 3.

     Unterrichtsstunde sowie die Klassenstufen 7-12 nach der

     3. Unterrichtsstunde individuell und im Verantwortungsbereich der

     Mitarbeiter/innen der jeweiligen Klassen. 

 

6.4 Während der Hofpause sind viele Schüler/innen mit Rollstühlen und

     Gehhilfen auf dem Schulhof. Deshalb sind alle dafür verantwortlich,

     rücksichtsvoll, hilfsbereit und kameradschaftlich miteinander umzugehen

     und unnötigen Streit zu vermeiden. Meinungsverschiedenheiten können

     grundsätzlich gewaltfrei gelöst werden. Der Schülerrat nimmt hier mit der

     Aufsicht besondere Verantwortung wahr. (siehe Punkt 9.2)

 

6.5 Das Schieben der Schüler/innen im Rollstuhl kann im pädagogischen

     Ermessen der Mitarbeiter/innen aus der entsprechenden Klasse

     einem/einer verantwortungsbewussten und zuverlässigen Schüler/in

     übertragen werden. Konkrete Absprachen sollten unter den

     Mitarbeiter/innen erfolgen.

 

 

7. Verhalten auf Schulwegen 

7.1 Auf dem Schulweg, als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim

     Schülertransport sollten sich die Schüler/innen unserer Schule höflich und

     rücksichtsvoll verhalten, denn alle haben ein Interesse daran, dass unsere

     Schule ein gutes Ansehen in der Öffentlichkeit behält.

 

7.2 Die Benutzung von Fahrrädern für den Schulweg liegt im

     Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Die Schule verfügt

     allerdings über keine eigenen Abstellmöglichkeiten, deshalb kann nur auf

     die Fahrradständer vor der Turnhalle verwiesen werden. Für eventuell

     auftretende Schäden übernehmen Schule und Schulträger keine Haftung.

 

 

8. Verhalten in Gefahrensituationen 

8.1 Wird Feueralarm ausgelöst, ist das Schulgebäude unverzüglich unter

     Aufsicht der Mitarbeiter/innen zu verlassen. Dabei sind die in der Schule

     ausgehängten Fluchtpläne zu beachten. In den Räumen sind Fenster und

     Türen zu schließen. Beim Verlassen des Gebäudes ist auf größte Ruhe und

     Ordnung zu achten, damit keine Panik entsteht. Sammelplatz ist die

     Turnhalle. Die Mitarbeiter/innen melden die entsprechende Schülerzahl der

     Schulleitung, damit die Vollzähligkeit festgestellt werden kann.

 

8.2 Das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist wegen der hohen

     Unfallgefahr (z.B. Augenverletzungen) verboten. Gleiches gilt  für das

     Anlegen von Schlitterbahnen.

 

8.3 Die Benutzung des Fahrstuhls ist den Schüler/innen nur in pädagogischer

     Verantwortung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin erlaubt.

 

 

9. Maßnahmen bei Verstößen 

Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung der Reinhard-Lakomy-Schule kann auf vielfältige Art und Weise begegnet werden. Dabei sollen neben den Mitarbeiter/innen auch Schüler/innen einbezogen werden, wenn erzieherische Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen angewendet werden müssen. Die Mitglieder des Schülerrates nehmen in pädagogischer Begleitung durch den/die Vertrauenslehrer/in ihre verantwortungsvolle Aufgabe wahr.

 

9.1 Mitarbeiter/innen können folgende Maßnahmen einsetzen, um auf 

      Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung zu reagieren:

        -         Ermahnung,

        -         Information der Aufsicht an die Mitarbeiter/innen der Klasse,

        -         vorzeitiges Verlassen der Hofpause und Übergabe an die

                  entsprechenden Mitarbeiter/innen,

        -         Der Klassenlehrer entscheidet in eigener Verantwortung, wann der

                  Fakt eines schweren Verstoßes erfüllt ist und der Schülerrat

                  eingeschaltet wird,

        -         Maßnahmen der Schulleitung.

 

9.2 Dem Schülerrat werden folgende Maßnahmen zur Anwendung empfohlen:

        -         auswertendes Gespräch,

        -         Wiedergutmachung des Schadens,

        -         auswertendes Gespräch mit der Auflage, sich bis zu einem

                  bestimmten Termin zu bewähren,

        -         zum Verhalten Stellung nehmen, eventuell auch schriftlich,

        -         Verhängung kleinerer Arbeitsaufträge in der Freizeit, z. B.

                  Säuberungs- und Pflegearbeiten im Schulgelände,

        -         Empfehlung über den Ausschluss von Klassenunternehmungen,

        -         Empfehlung der Verhängung einer konkreten

                  Ordnungsmaßnahme durch die Schulleitung.

 

 

10. Inkrafttreten

Diese Schul- und Hausordnung tritt mit dem Beschluss durch die Gesamtkonferenz in Kraft.

 

 

Halberstadt, den 24.10.2012

 

Auf einen Blick

Geschichte der Förderschule

Die offizielle Gründung unserer Schule für Schüler und Schülerinnen mit geistiger Behinderung zum Schuljahr 1991/92 hat eine Vorgeschichte. Denn bereits 1990/91 begann der Unterricht mit zwei Klassen im Gerhard-Hauptmann-Stift. Weitere vier Klassen wurden zum zweiten Halbjahr des gleichen Schuljahres mit Kindern aus dem Kinderheim St. Josef gebildet und in dieser Einrichtung unterrichtet.

Zwei Jahre bestanden zwei Schulstandorte, zum einen - nach einem Umzug 1991 - im ehemaligen Hortgebäude der Albert-Schweitzer-Schule in der Friedensstraße und zum anderen weiterhin im Kinderheim St. Josef.  Den Namen des Liedermachers Reinhard Lakomy erhielt die Schule am 26. Mai 1997. Dieses Datum ist seither fester Bestandteil im Veranstaltungskalender der Schule.