Hausordnung
Unsere Hausordnung
1. Präambel
Wir wünschen uns alle, dass es in unserer Schule für jeden angenehm ist, hier zu leben, zu lernen, zu lehren und zu erziehen. Deshalb soll unsere Schul- und Hausordnung nicht nur aufgeschrieben und dann wieder vergessen sein, sondern von allen gelebt werden.
Sie hat vor allem 3 Ziele:
- Sie soll das Zusammenleben aller Schüler/innen und Mitarbeiter/innen
angemessen regeln;
- sie soll dazu beitragen, dass Unfälle vermieden werden und die Sicherheit
und Unversehrtheit aller Schüler soweit wie möglich gewährleistet wird;
- sie soll in der Schule Arbeitsbedingungen bieten, die den Mitarbeiter/innen
und Schüler/innen einen optimalen Erfolg in ihrer schulischen Arbeit
ermöglichen.
Rechtliche Grundlage für diese Schul- und Hausordnung ist insbesondere der § 27 des Schulgesetzes von Sachsen-Anhalt vom 01.08.2005. Mit der Anmeldung an unserer Schule erkennen die Schüler/innen und ihre Erziehungsberechtigten die Verbindlichkeit dieser Schul- und Hausordnung an.
2. Grundsätze
2.1 Schule soll Spaß machen, denn dann lernt und arbeitet es sich leichter.
Mitarbeiter/innen und Schüler/innen können ihren Beitrag dazu leisten,
wenn sie sich im Schulgebäude ruhig und rücksichtsvoll verhalten.
2.2 Damit alle optimal arbeiten und bestmögliche Ergebnisse erzielen können,
ist jeder verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er niemanden gefährdet,
verletzt oder schadet. Jeder spricht so, dass sich keiner persönlich
angegriffen fühlt.
2.3 Schulgebäude, Turnhalle und Schulhof sind für einen Teil des Tages unser
Arbeits- und Lebensbereich. Sie sind Gemeinschaftseigentum, und wir sind
alle dafür verantwortlich. Daher darf nichts mutwillig zerstört, beschädigt,
verschmutzt oder entwendet werden.
2.4 Schüler/innen und Mitarbeiter/innen sind ständig aufgerufen, sich für
Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulhof, im Schulgebäude und in den
Klassenräumen einzusetzen. Das Lernen in einem schönen und
ansehnlichen Haus muss uns alle gemeinsam interessieren.
Das Motto unserer Schule ist „Gemeinsam statt einsam“. Gemeinsame Erlebnisse verbinden. Deshalb gehören zu einem aktiven Schulleben gemeinsame Feste und Unterrichtsfahrten dazu. Dafür sind die Ideen und das Engagement aller gefragt. Auch die Unterstützung durch die Eltern ist gern gesehen.
3. Schulorganisation
3.1 Unsere Schule ist für den Schulbetrieb von 6.30 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.
3.2 Der Unterricht ist in Blöcken organisiert, jeweils unterteilt in Unterrichts- und
Pausenzeiten.
1. Block: 07.30 Uhr – 10.15 Uhr
2. Block: 10.15 Uhr – 12.15 Uhr
3. Block: 12.45 Uhr – 13.30 Uhr
Änderungen der Unterrichtszeiten können aus schulorganisatorischen
Gründen vorgenommen werden. Sie sind mit der Schulleitung
abzusprechen.
3.3 Morgens wird in der Zeit von 6.30 Uhr - 7.00 Uhr für angemeldete
Schüler/innen eine Betreuung angeboten. Die Gruppen, die Räume und die
jeweilige Aufsicht werden jährlich zu Schuljahresbeginn festgelegt.
3.4 Die Schüler/innen aus der Frühbetreuung werden 7.00 Uhr von den
Mitarbeiter/innen der Klassen übernommen. Die Vorbereitung auf den
Unterricht beginnt 7.15 Uhr für Schüler/innen und Mitarbeiter/innen in ihrem
Klassenraum. Der Frühdienst endet, wenn alle Schüler/innen von den
Mitarbeiter/innen übernommen wurden. Die Busaufsicht ist 7.30 Uhr
beendet.
3.5 Während der Unterrichtszeit ist die Eingangstür der Schule geschlossen zu
halten. Darauf achten alle Mitarbeiter/innen.
3.6 In der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr werden die Schüler/innen in den
Klassenräumen im Rahmen des Fahrdienstes betreut.
3.7 In der Zeit von 11.45 Uhr bis 12.45 Uhr ist Mittagspause, diese ist
unterteilt in Mittagesseneinnahme und Hofpause.
3.8 Schüler/innen über 14 Jahre können am Nachmittag bei Bedarf von 14.00
Uhr bis 15.00 Uhr betreut werden. Angebotene Arbeitsgemeinschaften
stehen allen interessierten Schüler/innen offen. Für Schüler/innen unter 14
Jahren bietet das Cecilienstift Halberstadt eine Hortbetreuung in den
Räumen der Schule in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr an.
4. Verhalten im Unterricht
4.1 Die Schüler warten morgens ab 7.15 Uhr und nach der Hofpause auf den
Unterrichtsbeginn in ihren Klassenräumen. Sie nehmen vor jeder
Unterrichtsstunde rechtzeitig ihren Platz im Raum ein, damit sie zu
Unterrichtsbeginn arbeitsbereit sind.
4.2 Für den Unterricht in den Fachräumen werden die Klassen von der
Lehrkraft in ihrem Klassenraum übernommen. Abweichende individuelle
Absprachen müssen immer eine Aufsicht der Schüler/innen gewährleisten.
4.3 Zu einem erfolgreichen Lernen und Lehren gehört, im Unterricht
rücksichtsvoll und kameradschaftlich miteinander umzugehen.
Meinungsverschiedenheiten sollten immer sachlich und ohne Gewalt gegen
Personen und Sachen gelöst werden.
4.4 Gegenseitigen Respekt zeigen wir durch höfliche Umgangsformen. Daher
sind das Kauen von Kaugummi und das Tragen von Basecaps während des
Unterrichts nicht gestattet.
4.5 Unterrichtsmaterialien, Lehr- und Lernmittel sind mit Sorgfalt zu
behandeln. Die mutwillige Zerstörung von Schuleigentum und Eigentum
anderer kann zu Ersatzansprüchen führen.
4.6 Bestandteil des Unterrichts können selbstständig durchgeführte
Unterrichtsgänge der Schüler/innen sein. Voraussetzung dafür ist eine
schriftliche Einwilligung der Eltern für das entsprechende Schuljahr. Es liegt
in der pädagogischen Verantwortung der Mitarbeiter/innen Sorge zu tragen,
dass das Verhalten der Schüler/innen dazu beiträgt, unsere Schule in der
Öffentlichkeit positiv zu repräsentieren.
4.7 Alle Unterrichtsgänge sind von den Mitarbeiter/innen im Ausgangsbuch mit
folgenden Angaben einzutragen: Klasse, Anzahl der Schüler/innen und der
Begleitung, Ziel, Uhrzeit für Anfang und Ende des Unterrichtsganges,
Unterschrift.
4.8 Um den Unterricht nicht zu stören, ist Schüler/innen die Benutzung von
Handys, MP3-Playern und ähnlichen technischen Geräten, die nicht
Unterrichtszwecken dienen, nicht erlaubt. Sie sind daher im Unterricht
auszuschalten. Schüler/innen ist die Nutzung und Aktivierung von Handys in
der Schulzeit grundsätzlich untersagt. Den Mitarbeiter/innen ist es
gestattet, das Handy lautlos zu stellen, um in Notsituationen schnell
reagieren zu können.
4.9 Nach Unterrichtsschluss werden in den Klassenräumen und Küchen die
Stühle hoch gestellt. Es ist darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen
sind, das Licht ausgeschaltet ist und die Klassenräume ordentlich
hinterlassen werden.
4.10 Bei Unwohlsein eines Schülers/einer Schülerin während des Unterrichts
werden telefonisch die Erziehungsberechtigten bzw. die
Heimerzieher/innen benachrichtigt. Sie sollten ihn/sie persönlich von der
Schule abholen. Bei akuten Erkrankungen und lebensbedrohlichen
Zuständen muss der Arzt verständigt werden.
4.11 Im Schulgesetz von Sachsen-Anhalt ist die Schulpflicht verbindlich
festgelegt. Daher liegt die Teilnahme am Unterricht nicht im Ermessen
des Schülers. Kann aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht
teilgenommen werden, haben die Erziehungsberechtigten die Schule
sofort in Kenntnis zu setzen. Spätestens am ersten Unterrichtstag ist eine
schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Die Schule ist bei Verdacht auf
Schulbummelei berechtigt, ärztliche Atteste zu verlangen.
5. Verhalten im Schulgebäude
5.1 Zu einer guten Atmosphäre gehört ein freundlicher und höflicher Umgang
miteinander und gegenüber Gästen unseres Hauses. Daher sollte es für
alle selbstverständlich sein, sich beim Begegnen zu grüßen und bei Fragen
und Problemen hilfsbereit zu sein.
5.2 Für Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude sind alle verantwortlich.
Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
5.3 Zur Gewährleistung der Sauberkeit wechseln alle Schüler/innen und
Mitarbeiter/innen nach dem Betreten des Schulhauses ihre Schuhe. Für die
tägliche Ordnung in den Garderoben und Schuhregalen sind die jeweiligen
Klassen und Mitarbeiter/innen verantwortlich.
5.4 Alle Schüler/innen und Mitarbeiter/innen achten darauf, dass Erscheinungen
mit rechts- oder linksradikalem rassistischem oder menschenverachtendem
Hintergrund in unserer Schule keine Chance bekommen. Dazu gehören
Schmierereien - auch auf den persönlichen Sachen der Schüler/innen -
ebenso wie entsprechende Äußerungen und Symbole.
5.5 Auch das Mitbringen von Waffen jeder Art, Feuerwerkskörpern usw. ist in
unserer Schule verboten. Auseinandersetzungen und Probleme lassen sich
stets auch gewaltfrei lösen.
5.6 Ebenso ist es streng verboten, Alkohol und andere Drogen jeglicher Art mit
in die Schule zu bringen, dort weiterzugeben oder einzunehmen.
5.7 Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände besteht ein
allgemeines Rauchverbot.
5.8 Jeder ist verpflichtet, Schuleigentum sowie private Sachen an den
Garderoben vor Beschädigungen und Zerstörungen zu schützen. Besonders
sorgsam und verantwortungsbewusst sollte mit Hilfsmitteln, wie z. B.
Rollstühle und Gehhilfen, umgegangen werden.
6. Verhalten in Pausen
6.1 Die Pausen finden unter Aufsicht statt. Die verantwortlichen
Mitarbeiter/innen sind im Aufsichtsplan bzw. Vertretungsplan festgelegt.
6.2 Die Hofpausen sind wie folgt festgelegt:
1.a) Pause 09.00 Uhr - 09.20 Uhr Klassenstufen 7-12
09.55 Uhr - 10.15 Uhr Klassenstufen 1-6
2.a) Pause 11.45 Uhr - 12.15 Uhr Klassenstufen 1-6
12.15 Uhr - 12.45 Uhr Klassenstufen 7-12
6.3 Die Klassenstufen 1-6 gestalten die Pausenzeit vor der 3.
Unterrichtsstunde sowie die Klassenstufen 7-12 nach der
3. Unterrichtsstunde individuell und im Verantwortungsbereich der
Mitarbeiter/innen der jeweiligen Klassen.
6.4 Während der Hofpause sind viele Schüler/innen mit Rollstühlen und
Gehhilfen auf dem Schulhof. Deshalb sind alle dafür verantwortlich,
rücksichtsvoll, hilfsbereit und kameradschaftlich miteinander umzugehen
und unnötigen Streit zu vermeiden. Meinungsverschiedenheiten können
grundsätzlich gewaltfrei gelöst werden. Der Schülerrat nimmt hier mit der
Aufsicht besondere Verantwortung wahr. (siehe Punkt 9.2)
6.5 Das Schieben der Schüler/innen im Rollstuhl kann im pädagogischen
Ermessen der Mitarbeiter/innen aus der entsprechenden Klasse
einem/einer verantwortungsbewussten und zuverlässigen Schüler/in
übertragen werden. Konkrete Absprachen sollten unter den
Mitarbeiter/innen erfolgen.
7. Verhalten auf Schulwegen
7.1 Auf dem Schulweg, als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim
Schülertransport sollten sich die Schüler/innen unserer Schule höflich und
rücksichtsvoll verhalten, denn alle haben ein Interesse daran, dass unsere
Schule ein gutes Ansehen in der Öffentlichkeit behält.
7.2 Die Benutzung von Fahrrädern für den Schulweg liegt im
Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Die Schule verfügt
allerdings über keine eigenen Abstellmöglichkeiten, deshalb kann nur auf
die Fahrradständer vor der Turnhalle verwiesen werden. Für eventuell
auftretende Schäden übernehmen Schule und Schulträger keine Haftung.
8. Verhalten in Gefahrensituationen
8.1 Wird Feueralarm ausgelöst, ist das Schulgebäude unverzüglich unter
Aufsicht der Mitarbeiter/innen zu verlassen. Dabei sind die in der Schule
ausgehängten Fluchtpläne zu beachten. In den Räumen sind Fenster und
Türen zu schließen. Beim Verlassen des Gebäudes ist auf größte Ruhe und
Ordnung zu achten, damit keine Panik entsteht. Sammelplatz ist die
Turnhalle. Die Mitarbeiter/innen melden die entsprechende Schülerzahl der
Schulleitung, damit die Vollzähligkeit festgestellt werden kann.
8.2 Das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist wegen der hohen
Unfallgefahr (z.B. Augenverletzungen) verboten. Gleiches gilt für das
Anlegen von Schlitterbahnen.
8.3 Die Benutzung des Fahrstuhls ist den Schüler/innen nur in pädagogischer
Verantwortung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin erlaubt.
9. Maßnahmen bei Verstößen
Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung der Reinhard-Lakomy-Schule kann auf vielfältige Art und Weise begegnet werden. Dabei sollen neben den Mitarbeiter/innen auch Schüler/innen einbezogen werden, wenn erzieherische Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen angewendet werden müssen. Die Mitglieder des Schülerrates nehmen in pädagogischer Begleitung durch den/die Vertrauenslehrer/in ihre verantwortungsvolle Aufgabe wahr.
9.1 Mitarbeiter/innen können folgende Maßnahmen einsetzen, um auf
Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung zu reagieren:
- Ermahnung,
- Information der Aufsicht an die Mitarbeiter/innen der Klasse,
- vorzeitiges Verlassen der Hofpause und Übergabe an die
entsprechenden Mitarbeiter/innen,
- Der Klassenlehrer entscheidet in eigener Verantwortung, wann der
Fakt eines schweren Verstoßes erfüllt ist und der Schülerrat
eingeschaltet wird,
- Maßnahmen der Schulleitung.
9.2 Dem Schülerrat werden folgende Maßnahmen zur Anwendung empfohlen:
- auswertendes Gespräch,
- Wiedergutmachung des Schadens,
- auswertendes Gespräch mit der Auflage, sich bis zu einem
bestimmten Termin zu bewähren,
- zum Verhalten Stellung nehmen, eventuell auch schriftlich,
- Verhängung kleinerer Arbeitsaufträge in der Freizeit, z. B.
Säuberungs- und Pflegearbeiten im Schulgelände,
- Empfehlung über den Ausschluss von Klassenunternehmungen,
- Empfehlung der Verhängung einer konkreten
Ordnungsmaßnahme durch die Schulleitung.
10. Inkrafttreten
Diese Schul- und Hausordnung tritt mit dem Beschluss durch die Gesamtkonferenz in Kraft.
Halberstadt, den 24.10.2012